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Klare Kosten. Keine
Überraschungen.
Keine Überraschungen.

Transparenz von Anfang an

Sie wissen vorher, womit Sie rechnen können

Eine rechtliche Auseinandersetzung ist oft belastend genug. Damit die Kosten nicht zu einem weiteren Stressfaktor werden, besprechen wir diese direkt im Erstgespräch – offen und verständlich.

Das Erstgespräch

Im ersten Termin lernen wir uns kennen und erörtern die rechtliche Situation. Hierbei klären wir auch alle finanziellen Aspekte.

Gesetzliche Obergrenze: Die Kosten für ein Erstgespräch sind gesetzlich auf 190,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer beschränkt. Beim derzeitigen Steuersatz von 19 % entspricht dies einer Höchstgrenze von 226,10 €.
Oft auch darunter: Die Erstberatung rechnen wir auf Basis eines Stundensatzes von 119,00 € brutto ab. Die Kosten können daher im Einzelfall auch unterhalb der Höchstgrenze liegen.
Kein Risiko: Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden keine weiteren, kostenpflichtigen Schritte eingeleitet.

Die Berechnung

Die Anwaltsvergütung richtet sich in Deutschland grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Zivilrecht: Die Gebühren sind abhängig vom jeweiligen Streit- bzw. Gegenstandswert.
Straf-, Bußgeld- & Sozialrecht: Hier gelten gesetzliche Rahmengebühren (mit Mindest- und Höchstsätzen).
Honorarvereinbarung: In besonderen Fällen ist ein festes Stunden- oder Pauschalhonorar nach vorheriger Absprache möglich.

Welches Modell in Ihrem Fall greift, klären wir gemeinsam am konkreten Beispiel.

Staatliche Unterstützung

Niemand sollte aus finanziellen Gründen auf sein Recht verzichten müssen. Sollten Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse es zulassen, prüfen wir gemeinsam die Möglichkeiten der Beratungshilfe (außergerichtlich) oder Prozesskostenhilfe (gerichtlich).

Bringen Sie das entsprechende Formular nach Möglichkeit ausgefüllt und mit den erforderlichen Belegen zum Termin mit.

Formular Beratungshilfe

Für die außergerichtliche Beratung und Vertretung.

Formular Prozesskostenhilfe

Für die anwaltliche Vertretung im Gerichtsverfahren.

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?

Gerne übernehme ich für Sie die kostenlose Anfrage auf Deckungszusage. Am besten ist es jedoch, wenn Sie bereits vorab mit Ihrer Rechtsschutzversicherung Kontakt aufnehmen und erfragen, ob Ihr Anliegen von dieser übernommen wird. Bringen Sie zum Termin bitte nach Möglichkeit Ihre Versicherungsnummer mit.